Jugendschutzkonzept des VfR 1920 Krefeld-Fischeln e.V.
- Zielsetzung und Leitbild
Das Jugendschutzkonzept des VfR 1920 Krefeld-Fischeln e.V. verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen in unserem Verein eine sichere und respektvolle Umgebung zu bieten. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Kontakt zu unseren Mitgliedern im Einklang mit den Prinzipien von Respekt, Vertrauen und Transparenz erfolgt. Das Konzept dient dazu, alle Vereinsmitglieder, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, vor jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch zu schützen und das pädagogische Prinzip der Erziehung zur Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu fördern.
- Organisatorische Struktur und Zuständigkeiten
Das Jugendschutzteam wird aus folgenden Personen bestehen:
- Jugendschutzbeauftragter (JSB): Zuständig für die zentrale Koordination des Jugendschutzes im Verein.
- Vertrauenspersonen: Diese Personen stehen als Ansprechpartner für alle Mitglieder zur Verfügung, die sich im Zusammenhang mit dem Jugendschutz unsicher fühlen oder Unterstützung benötigen.
- Verhaltenskodex / Selbstverpflichtung
3.1. Grundsätze der Kommunikation
- Angemessenheit der Kommunikation
Jegliche Form der Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen muss immer angemessen und im Kontext der Vereinsaktivitäten stehen. Private oder unangemessene Nachrichten, die nicht mit dem Vereinsgeschehen zu tun haben, sind zu vermeiden. - Anlassbezogene Kommunikation
Alle Kommunikation sollte nur anlassbezogen erfolgen. Trainerinnen und Betreuerinnen kommunizieren ausschließlich in Bezug auf Vereinsinhalte (z. B. Trainingspläne, Veranstaltungen, Termine). - Keine Kommunikation ohne elterliche Zustimmung
Jede Form der Kommunikation, die über private Kanäle wie WhatsApp oder persönliche E-Mail-Adressen läuft, muss mit Zustimmung der Eltern erfolgen.
3.2. Digitale Kommunikation
- WhatsApp und Messenger-Dienste
Der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sollte nur in Vereinsgruppen erfolgen, die ausschließlich vereinsbezogene Themen betreffen, wie z. B. Trainingszeiten, Änderungen, und Turniere. Private Nachrichten sind zu vermeiden. - Social Media und andere Online-Plattformen
Alle Kommunikationsinhalte auf Social Media oder über digitale Kanäle müssen sich auf Vereinsaktivitäten beziehen und dürfen keine privaten, persönlichen Inhalte umfassen.
3.3. Einhaltung der Zwei-Personen-Regel und Transparenz
- Zwei-Personen-Regel
Bei Gesprächen, auch im digitalen Raum, ist sicherzustellen, dass immer mindestens zwei Personen anwesend sind – sei es durch die Beteiligung der Eltern oder einer weiteren verantwortlichen Person. - Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Alle relevanten Kommunikationsinhalte müssen nachvollziehbar und transparent dokumentiert werden. Dies kann in Form von E-Mail-Protokollen oder der Archivierung von WhatsApp-Nachrichten erfolgen.
- Prävention und Schulung
4.1. Schulungen für Trainerinnen und Betreuerinnen
Jeder Trainer und Betreuer wird regelmäßig geschult, um ein Bewusstsein für Jugendschutzthemen zu entwickeln. Dies umfasst:
- Schulungen zu Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
- Sensibilisierung für digitale Risiken (z. B. Datenschutz, Cybermobbing),
- Die Zwei-Personen-Regel und den Verhaltenskodex.
4.2. Sensibilisierung der Eltern
Eltern sollen regelmäßig über das Jugendschutzkonzept informiert werden und wissen, wie sie den Schutz ihrer Kinder aktiv unterstützen können.
- Umgang mit Verdachtsfällen
Falls ein Verdacht auf eine gefährdende Situation oder ein Fehlverhalten im Bereich des Jugendschutzes aufkommt, sind folgende Schritte festgelegt:
- Sofortige Meldung: Verdachtsfälle sind unverzüglich an die Jugendschutzbeauftragten oder an eine Vertrauensperson zu melden.
- Untersuchung des Vorfalls: Der Verdacht wird diskret und mit größtmöglicher Sensibilität untersucht. Dabei wird ein externer Fachberater, wie z. B. ein Jugendanwalt oder Psychologe, hinzugezogen, falls notwendig.
Zu prüfender Punkt: Gibt es klare Meldewege und Verfahrensweisen im Falle von Verdachtsfällen? Falls diese fehlen, sollte ein detaillierter Notfallplan erstellt werden.
- Evaluation und Weiterentwicklung
Das Jugendschutzkonzept wird jährlich evaluiert und bei Bedarf angepasst, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei werden auch die Erfahrungen und Rückmeldungen von Vereinsmitgliedern, Eltern und Fachleuten berücksichtigt.
Fazit
Das Jugendschutzkonzept des VfR 1920 Krefeld-Fischeln e.V. ist ein lebendiges Dokument, das stetig weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst wird. Durch klare Verhaltensregeln, regelmäßige Schulungen und die Einbeziehung von Eltern und Vertrauenspersonen sorgt der Verein dafür, dass Kinder und Jugendliche in einer sicheren und respektvollen Umgebung aufwachsen können. Die transparente und anlassbezogene Kommunikation ist ein Schlüssel für den Erfolg dieses Konzeptes und sollte in allen Bereichen des Vereinsalltags konsequent umgesetzt werden.